Online-Übersicht über unseren Geräteverleih

Leihen Sie sich jetzt die für Sie passende Technik aus unserem umfassenden Gerätekatalog aus. Reservieren Sie die gewünschten Geräte einfach per Mail an medienzentrum@rhein-kreis-neuss.de oder rufen Sie uns an unter 02131 – 66 19 16-0

Wer kann Technik entleihen:

Folgende Institutionen und Einrichtungen im Rhein-Kreis Neuss können beim Medienzentrum Technik entleihen. Der Verleih ist grundsätzlich kostenlos. Ein Verleih an Privatpersonen und zu gewerblichen Zwecken ist ausgeschlossen:

  • Alle öffentlichen allgemeinen und berufsbildenden Schulen
  • Alle Kindertageseinrichtungen
  • Einrichtungen der regionalen Lehreraus- und Weiterbildung
  • Alle Ämter der kreiszugehörigen Kommunalverwaltungen, sowie alle Ämter der Kreisverwaltung und kreiseigenen Einrichtungen
  • Vereine, Verbände, Institutionen und Organisationen der Erwachsenenbildung, der Jugend-, Sport-, Kultur- und Heimatpflege, der Sozialarbeit, Kirchen und Religionsgemeinschaften.
  • Alle staatlich anerkannten Privatschulen.

Die Geräte werden von den Nutzerinnen und Nutzern selbst abgeholt und wieder zurückgebracht. Für alle Schulen und Kindertageseinrichtungen bieten wir einen kostenlosen Bring- und Abholdienst an.

Wie lange kann Technik entliehen werden:

Der Ausleihzeitraum kann je nach Verfügbarkeit der Technik individuell abgesprochen werden. Bitte reservieren Sie die gewünschten Geräte bei uns telefonisch (02131 – 6619 16-0) oder per Mail.

Unsere Technik im Überblick:

Zu allen Geräten erhalten Sie die für den Betrieb notwendigen Zubehörteile. Eine Beratung und technische Einweisung in die Bedienung der Geräte ist sowohl telefonisch als auch vor Ort möglich. Für eine mögliche Postproduktion von Audio- und Videomaterial steht ein professioneller Schnittplatz in unserem Makerspace nach Absprache zur Verfügung.

Schallplattenspieler
Geräte vor Ort (nicht für den Verleih)

Lasercutter / Lasergravierer
Computerraum mit iMacs
Schnittplatz mit Adobe Creative Suite

Wer haftet bei Schäden:

Für jede Beschädigung oder den Verlust des entliehenen Materials haftet der Entleiher bis zur vollen Höhe des Wiederbeschaffungspreises. Sollte während der Nutzung ein Schaden eingetreten sein, ist hierüber bei der Rückgabe des Materials das Personal des Medienzentrums zu informieren.